Durch die in der Zwischenzeit sukzessive durchgeführten Lockerungen des Corona-Lockdowns ist es absehbar, dass in den nächsten Wochen der Betrieb von öffentlichen Einrichtungen wie u.a. an Schulen, Sportstätten, etc. wieder mehr anläuft. Der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (DVOST) sieht dies besorgniserregend. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen und die Wasserleitung nicht wochenlang stagnieren zu lassen um Legionellen und andere krankheitserregende Keime entstehen zu lassen. Vor der Wieder-Inbetriebnahme sollte sichergestellt sein, dass der Filter am Hauswassereingang rückgespült, gewartet und Reinigungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Kein Betreiber möchte für die Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten zur Rechenschaft gezogen werden, weil aus Unwissenheit über den mikrobiologischen Zustand seiner Trinkwasser-Installation die Gesundheit von Nutzern gefährdet ist. Durch die Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebs und ein durchdachtes Vorgehen bei der Wiederinbetriebnahme inklusive einer Beprobung Trinkwassers, begibt sich der Betreiber auf die sichere Seite der rechtlichen Vorgaben. Damit Sie mit ruhigem Gewissen in die Normalität übergehen können, ist es uns wichtig Sie mit diesem Informationsschreiben zu briefen. Wir wünschen Ihnen einen sicheren Start in den Lockdown!